CDU Stadtverband Ahaus

Ratsentscheidung zur bereits gebauten Disco ne>t

Stellungnahme der CDU-Fraktion Ahaus

Wir möchten damit beginnen, dass es nach unserem Wissen kein Ratsmitglied, egal zu welcher Fraktion gehörend, gibt, welches die Disko ne>t nicht möchte. Mehrfach hat die CDU-Fraktion dies in den betreffenden Sitzungen gesagt, auch in der letzten Ratssitzung. Wir von der CDU freuen uns über das Engagement für die Jugendarbeit in Ahaus, haben dies bislang immer mitgetragen!
Was in der Ratssitzung entschieden wurde, ist relativ schnell erklärt. Anwohner haben sich mit zwei Briefen an alle Ratsmitglieder gewandt. Sie haben einige berechtigte Sorgen zum Ausdruck gebracht. Ein Punkt aus den Anwohnerschreiben, nämlich eine Verbesserung der Eingangs- und vor allem Ausgangssituation zur Diskothek mit einer möglichen Verlegung von der van-Delden-Straße zum Marienplatz, haben wir in der Sitzung aufgegriffen. Wir haben gefragt, ob man hier noch mal im Interesse der Anwohner nachbessern kann. Laut Verwaltung ist das durchaus denkbar. Deshalb haben wir gebeten, diesen Punkt mit dem Investor zu besprechen und dazu in der nächsten Sitzung zu berichten.
Darüber hinaus ist es in Ahaus häufig in solchen Fällen guter Brauch, die betroffenen Anwohner in einer Anwohnerversammlung zu informieren und entsprechende Pläne zu besprechen. Wir hätten uns gewünscht, wenn dies auch in diesem Fall geschehen wäre, um die Anliegen der Anwohner offen und transparent zu besprechen und einzubeziehen.
Wir sind ferner im Vorfeld der Ratssitzung von Gewerbetreibenden angesprochen worden, die darauf hingewiesen haben, dass sie in der Vergangenheit für die Parkplätze, die sie nicht auf ihrer Fläche schaffen konnten, obwohl es dazu eine Verpflichtung gibt, eine Ablöse zahlen mussten. Die Pflicht, diese Parkplätze vorzuhalten, ergibt sich aus § 51 Abs. 3 der Bauordnung (BauO) NRW. Natürlich ist die im Gesetz definierte „nähere Umgebung“ nicht wirklich konkret, sondern auslegbar. Ist aber die Entfernung bis zum Tobit Campus in der näheren Umgebung? Dazu kommt, dass Parkraum in der Nähe der Disko vorhanden ist, zum Beispiel die Parkdecks am Domhof. Jeder mit gesundem Menschenverstand wird darauf kommen, dass diese genutzt werden. Welchen Sinn ergibt da ein Shuttle?
Die Verwaltung hat ausgeführt, dass dieses Thema der Ablöse von Parkplätzen schon einmal mit dem Investor andiskutiert wurde, dies aufgrund der Überlegungen zum Shuttle aber offen geblieben ist. Auch hier haben wir darum gebeten diese Alternative mit dem Investor zu besprechen und zu klären, ob und wie dies umsetzbar wäre.
Unsere Bitte an den Rat und die Bürgermeisterin lautete also, diese offenen Fragen zu besprechen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen in die Sitzung am 16.12.2015. Obwohl die Anwohnerschreiben allen anderen Fraktionen und der Bürgermeisterin ebenfalls vorlagen, wurde gegen unseren Antrag auf Vertagung gestimmt. Wir haben deutlich gemacht, dass wir nicht nur die Interessen des Investors oder der Menschen vertreten, die die Diskothek besuchen wollen, sondern auch derjenigen Bürger unserer Stadt, die im Umkreis der Diskothek wohnen. Ohne weitere Aussprache und weitere Abwägung, wurde direkt danach über den eigentlichen Antrag Genehmigung der Diskothek mit der Befreiung vom Nachweis der notwendigen Parkplätze mit der Einrichtung eines Shuttle Services abgestimmt. Da unsere berechtigten Fragen nicht beantwortet wurden, konnten wir diesen Punkt nur ablehnen.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir nicht die Ratsmehrheit haben, denken aber, dass es am Ende konsequent ist sich unter diesen Umständen bei der Abstimmung so zu Verhalten. Im Ergebnis kommt es jetzt dazu, dass der Rat sich am 16.12.2015 erneut mit dieser Frage befassen wird, was von anderen Fraktionen auch so gefordert wird. Wir sind unserem Anliegen, offene Fragen vorher zu klären ein Stück näher gekommen. Wie wir schon gesagt haben, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Schließlich wollen wir alle einen möglichst konfliktfreien und langen Betrieb der Diskothek, für Ahaus.