CDU Stadtverband Ahaus

Nachrichten von NRWKoalition direkt

Aktuelle Themen der Landesregierung:
- Stärkung des Offenen Ganztags in Grundschulen
- Entfesselungspaket II: Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft
- Entfesselungspaket I: Öffentliche Auftragsvergabe wird vereinfacht
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe CDU-Mitglieder!

Zum Jahresende darf ich Sie in unserem Format #NRWKoalition direkt noch auf drei aktuelle Themen der Landesregierung hinweisen. Wir beleuchten für Sie heute die angestrebte Flexibilisierung des Offenen Ganztags in Grundschulen, stellen die Maßnahmen des Entfesselungspakets II vor und konkretisieren die Regelungen des Entfesselungspakets I im Bereich Bürokratieabbau bei der öffentlichen Auftragsvergabe.

Stärkung des Offenen Ganztags in Grundschulen:
#NRWKoalition setzt sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein
Die #NRWKoalition will den Offenen Ganztag in Grundschulen stärken und vor allem für mehr Flexibilität sorgen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dazu hat die Landesregierung drei Ziele festgeschrieben:
1. Flexibilisierung der Teilnahmeregelung
2. Sicherung der Qualität
3. Bedarfsgerechter Ausbau der Plätze .

Mit der #NRWKoalition wird es eine verbindliche Anwesenheitspflicht nicht mehr geben. Wir ermöglichen den Eltern eine echte Wahlfreiheit, so dass sie ihre Kinder drei, vier oder fünf Tage in der Woche in die OGS geben können.

Die CDU Nordrhein-Westfalen begrüßt den Plan von Schulministerin Yvonne Gebauer, schon ab dem 5. Februar 2018, mit Beginn des kommenden Schulhalbjahrs, entsprechende Ausnahmeregelungen zu ermöglichen. Eltern können ihre Kinder dann für außerschulische Bildungsangebote, ehrenamtliche Tätigkeiten und auch für familiäre Belange aus der OGS nehmen.

Um den Offenen Ganztag in Grundschulen noch besser zu unterstützen, wird die #NRWKoalition die Fördersätze um insgesamt 6 Prozent erhöhen. Im Haushaltsentwurf 2018 sind für die Offene Ganztagsschule 480,7 Millionen Euro vorgesehen.

Neben dem Fördersatz steigt mit dem Haushaltsentwurf 2018 auch die Zahl der Plätze im Offenen Ganztag um 8.000. Zum 1. August 2018 werden insgesamt 315.600 Plätze zur Verfügung stehen. Weitere Details finden Sie im Pressestatement von Schulministerin Yvonne Gebauer zur OGS.

Entfesselungspaket II: Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft
Das Kabinett hat am Dienstag das „Entfesselungspaket II“ beschlossen. Es enthält 23 weitere Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen.
Zusammen mit dem Entfesselungspaket I hat das Kabinett innerhalb von sechs Monaten jetzt insgesamt 39 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie sonstige administrative Vorhaben zum Abbau unnötiger und belastender Regelungen für die Wirtschaft des Landes beschlossen.

Mit dem zweiten Paket schafft die Landesregierung unter anderem durch Anpassungen und Erläuterungen des Landesentwicklungsplans (LEP) vom Februar 2017 klare und verlässlichere Rahmenbedingungen für mehr Flexibilität bei der bedarfsgerechten Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen, Erleichterungen bei Planung und Genehmigung von Industrieanlagen, weitere Vereinfachungen für Existenzgründer, die weitere Entwicklung der erneuerbaren Energien und die Einführung der elektronischen Rechnung in Nordrhein-Westfalen. Daten und Fakten zum zweiten Entfesselungspaket finden Sie hier.

Entfesselungspaket I: Öffentliche Auftragsvergabe wird vereinfacht
Mit der Verabschiedung des Entfesselungsgesetzes entfallen bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Nachweispflichten zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die sicherstellen sollen, dass keine Produkte aus Kinderarbeit verwendet werden.

Der Wegfall der Nachweispflichten stellt eine erhebliche Vereinfachung für alle Beteiligten im Vergabeverfahren dar. Der damit verbundene Bürokratieabbau bedeutet aber keinesfalls die Reduzierung oder gar Streichung rechtlicher Mindeststandards. Denn die Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation ILO, insbesondere die zur Kinderarbeit – aber nicht nur diese – beruhen auf internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland und bleiben damit weiterhin wirksam.
Öffentlichen Auftraggebern bleibt es weiterhin überlassen, ob sie innerhalb von Vergabeverfahren weitere Kriterien berücksichtigen. Lediglich die zwingende Verpflichtung der Zertifizierung – auch in jedem noch so „unverdächtigen“ Fall – wird beseitigt. Für die große Masse von öffentlichen Aufträgen, die in Bezug auf Kinderarbeit völlig unbedenklich sind, stellt dies eine enorme Erleichterung dar.
Unser Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, regt zusätzlich an, dass die Landesregierung ihre Vergabestellen bei Ausschreibungen auffordert, die Regelungen des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung zwingend zu berücksichtigen, um somit auch als Beispiel für die Vergabepraxis kommunaler Vergabestellen zu dienen.
Darüber hinaus existieren in Nordrhein-Westfalen noch weitere spezielle Vorschriften für die Verwendung besonderer sensibler Produkte: etwa bei der Erstellung von Grabanlagen mit Natursteinen wird durch § 4a des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen die Verwendung von Produkten aus Kinderarbeit verboten.

Sie sehen: Wir halten Wort, wir setzen Schritt für Schritt um, wofür wir alle im Wahlkampf gestritten haben.
An dieser Stelle darf ich mich noch einmal für Ihre Unterstützung auf diesem Weg bedanken. Nach einem anstrengenden, aber erfolgreichen Jahr für die CDU und für Nordrhein-Westfalen wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2018!

Beste Grüße,

Ihr

Josef Hovenjürgen
Generalsekretär der CDU Nordrhein-Westfalen