CDU Stadtverband Ahaus

Maria Woltering weiter Vorsitzende

FU Ahaus - Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes

 Zur diesjährigen Mitgliederversammlung der Ahauser CDU-Frauenunion am 28.10.2019 begrüßte die Vorsitzende Maria Woltering die Mitglieder sowie die Referenting Frau Maria Schulze Döring von der Caritas Vreden in der Gaststätte Drebbers. 

 Frau Woltering kommentierte den schriftlich vorliegenden Tätigkeitsbericht der CDU Frauenunion über die Aktivitäten der vergangenen zwei Jahre. Neben dem Besuch sozialer und kultureller Einrichtungen, den Betriebsbesichtigungen und Vorträgen erinnerte sie an die gelungene Jubiläumsfeier 2019 zum 50-jährigen Bestehen der FU Ahaus.

Unmittelbar nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und dem Bericht der Vorsitzenden bzw. Entlastung des Vorstandes wurden die Neuwahlen in Angriff genommen.

Einstimmig wurde Maria Woltering zur ersten Vorsitzenden der Ahauser FU gewählt. Die Positionen der stellvertretenden Vorsitzenden werden Alexandra Segbert und Hedwig Busch besetzen. Das Amt der Schriftführerin übernimmt Andrea Pomberg und Eva Gehling als Stellvertreterin, Referentinnen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind Annette Wensker und Gabriele Stöteler als Stellvertreterin.

Zu Beisitzerinnen wurden bestimmt: Annette Demes, Nicole Eilers, Margret Herwing, Gerda Hollekamp, Gisela Kuhlmann, Mechthild Lefert, Nina Mathmann, Walburga Muddemann, Annelie Schmidt, Monika Schnellenbach, Monika Telgmann, Hannah Thesing, Christine Wöstmann und Dr. Andrea Wolf.

Während der Stimmauszählung berichtete Frau Maria Schulze Döring von Ihrer Tätigkeit bei der Demenz- und Pflegeberatung der Caritas Vreden.

Lt. Statistik sind in Deutschland ca. 3,4 Mio. Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes, von denen über 76 % Zuhause in ihren Familien versorgt werden. Dieser doch sehr hohe Anteil der in ihren Familien lebenden Pflegebedürftigen erklärt die Notwendigkeit von Unterstützungs- und Entlastungsleistungen.

Frau Schulze Döring wies ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag auf Pflegeleistung direkt bei der Krankenkasse gestellt werden muss, der diesen dann an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (kurz MDK) weiterleitet. Vorausgesetzt die Pflegebedürftigkeit besteht für mehr als 6 Monate, wird erst dann ein Gutachter prüfen, ob und in welcher Schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt. Je nach Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder anderer Fähigkeiten erfolgt eine Einstufung, die sog. Eingradung, in fünf Pflegegrade.

Insbesondere bei der sogenannten Eingradung eines Pflegebedürftigen durch den MDK gibt es einiges zu berücksichtigen. Grundsätzlich kündigt der MDK seinen Besuch an. Frau Schulze Döring rät, zu diesem Termin alle vorhandenen Arzt- und Krankenhausberichte bereitzuhalten und dem Gutachter zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der vielfältigen Nachfragen aus dem sehr interessierten Publikum informierte Frau Schulze Döring ausführlich über weitere mögliche Leistungen, wie dem eigentlichen Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, einem möglichen Entlastungsbetrag bzw. den Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegeperson.

Maria Woltering bedankte sich bei Frau Schulze Döring für ihre Ausführungen und die wertvollen Praxistipps mit einem persönlichen Präsent.